Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen der Firma city forest GmbH
(Stand: April 2005)
1. Geltungsbereich
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
2. Leistungserbringung
Wir erbringen unsere Leistungen nach den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden anerkannten Regeln der Technik, insbesondere für die Ausführung von Ansaaten gilt die DIN 18918.
3. Zahlungen
Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen nach nachgewiesenem Leistungsfortschritt Abschlagszahlungen zu verlangen.
Abschlagszahlungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen. Schlußrechnungen sind innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Rechnung zu zahlen.
4. Abnahme
Unsere Leistung wird vom Auftraggeber abgenommen, wenn sie bis auf unwesentliche Restleistungen fertiggestellt ist und keine erheblichen Mängel aufweist.
Die Abnahme wird vom Auftraggeber spätestens nach Aufforderung durch uns innerhalb von zehn Werktagen durchgeführt.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber auch einer wiederholten Aufforderung zu Abnahme unter Benennung eines Abnahmetermins, der mindestens zwölf Werktage nach Zugang des Aufforderungsschreibens liegt, nicht nachkommt und in der wiederholten Aufforderung auf die Abnahmewirkung bei Nichtwahrnehmung des erneuten Abnahmetermins hingewiesen wird.
5. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten sowie als Erfüllungsort für unsere Leistung wird Radeburg vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand oder dem Gerichtsstand des gesetzlichen Erfüllungsortes zu verklagen.
